Kurs Lernwerkstatt fertig gestellt

Der Kurs Lernwerkstatt ist nun fertig gestellt. Lediglich im
Bereich Hot Spot Karten werden in den nächsten Wochen noch Videos
nachgeliefert.
Sie erreichen ihn unter http://typo3.lpm.uni-sb.de/moodle/course/view.php?id=55. Vor dem Anschauen ist eine einmalige Anmeldung erforderlich.
Der Kurs besteht aus 12 Kapiteln, die von der Installation
bis zum Erstellen von eigenen Übungen alle wichtigen Themengebiete
abdecken. In den Kapiteln finden Sie kleine Videos von maximal 4 Minuten Dauer, die Ihnen das Lernprogramm näher bringen soll.

Im Kurs enthalten ist ein neues, sehr interessantes Kapitel, wie
man selbst erstellte Übungen mit der Lernwerkstatt 7 in eine auf einem
anderen Rechner installierte Lernwerkstatt einbinden kann.



Viel Spaß beim Anschauen!






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Erster Schülerbeitrag online und erste Einsichten in Urheberrecht

Heute in der zweiten Stunde des Blog Projekt in der Klasse 4 wurden viele Beiträge geschrieben. Dabei würden die unterschiedlichsten Themen angeschnitten. Vom Diktat über die neue Französischlehrerin ragte das Spektrum bis zum Feiern des Geburtstags.
An Hand eines Beitrags erhielten die Schüler erste Einsichten in das Urheberrecht. Ein Schüler wollte gerne das Bild eines Indianers veröffentlichen. Dadurch konnte ich auf das Recht am Bild im Internet eingehen.
Ich hoffe, dass alle Schüler gelernt haben, dass man Bilder nicht einfach aus dem Internet entnehmen kann. Dazu muss man Bilder benutzen, bei denen der Urheber mit der Weiterveröffentlichung einverstanden ist und die Quelle des Bildes nennen.


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Online Fortbildungen ab diesem Schuljahr am LPM

Online Fortbildungen ab diesem Schuljahr am LPM
In der Moodle Instanz unter http://typo3.lpm.uni-sb.de/moodle finden Sie im Kalender ein Verzeichnis aller Online Fortbildungen, die in diesem Jahr mit Breeze oder Adobe Connect durchgeführt werden.
Lesen Sie zur Organisation der Online Fortbildungen am LPM auch den Flyer!
Eine Liste aller Online Fortbildungen finden Sie auch hier.
Vor dem Besuch einer inhaltlichen Fortbildung sollten Sie sich zu den sogenannten Techchecks anmelden!


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In letzter Sekunde zu Wordpress umgeschwenkt

Nachdem alle Vorbereitungen für das Blog Projekt gelaufen waren, habe ich als Lehrer der Klasse in letzter Sekunde den Blog doch noch ausgetauscht.
Der Service von Google Blooger ist zwar sehr bedienerfreundlich. Bauchweh bereitete mir aber die Blogsuchfunktion, mit der man sich sofort auf anderen Blogseiten befindet. Diese sind meines Erachtens nicht immer jugendfrei.
Daher habe ich mir in letzter Sekunde noch einen Wordpress Blog eingerichtet, der diese Funktion nicht bietet und somit für Grundschüler besser geignet ist.


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Erste EInsichten in sichere Passwörter

Alle Kinder sollten nach der ersten Anmeldung ihr Passwort ändern. Dabei kam es gleich zu der wichtigen Diskussion über den Sinn und Unsinn von Passwörtern. Nach einem kleinen Beispiel waren sich alle Schüler darüber einig, dass Passwörter wohl eine wichtige und sinnvolle Erfindung sind.
Daran bietet sich eine Diskussion über sichere und unsichere Passwörter an. Wenn Schüler den Sinn von Passwörtern erkannt haben, ist Ihnen auch klar, dass diese Passwörter sicher sein sollten.
Als Faustregel wissen sie nun: Passwörter sollten mindestens 8 Zeichen lang sein!


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Vorstellen in der Klasse

Heute habe ich als Lehrer den Schülern das neue Projekt vorgestellt. Die Kinder waren sofort Feuer und Flamme. Ihnen gefällt das Design der Seite und sie haben sofort Ideen entwickelt, was sie schreiben könnten.
Vorher sollten die Schüler sich aber noch anmelden in dem Blog. Das fiel den meisten sehr leicht, nachdem ihnen klar wurde, dass in diesem Blog zwischen Groß- und Kleinschreibung unterschieden wird. Das bedeutet für die Kinder, dass sie die Benutzernamen und die Kennwörter genau so schreiben müssen, wie sie angelegt wurden.


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Beunruhigte Eltern

Wie wichtig es ist, vor einem Projekt durch ein Infoschreiben die Eltern zu informieren, zeigte sich an der Reaktion der Eltern. Viele Eltern sind durch in der Presse beschriebene Ereignisse von Missbrauch des Internets und dessen Möglichkeiten verunsichert und dem Thema gegenüber sehr kritisch eingestellt.
Daher waren einige klärende Gespräche mit den Eltern von Nöten, um sie noch besser zu informieren und über die Aktivitäten aufzuklären.
Allerdings kann man ein solches Projekt gerade dazu verwenden, die Medien- und Internetkompetenz der Schüler zu erhöhen. Sie erhalten durch den Blog einen Einblick in die sinnvolle Anwendung eines Bereiches des Internets.


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Urheberrechtsinhalte im Intranet? Ist das erlaubt

Eine Pressemitteilung der Kultusminsterkonferenz

Rechtssicherheit
für Schulen bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im
Intranet

Gesamtvertrag zwischen Ländern und Verwertungsgesellschaften unter Dach
und Fach


(München,
26. Juni 2007) Staatssekretär Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig (Rheinland-Pfalz) und Ministerialdirektor Josef Erhard (Bayern) unterzeichneten heute stellvertretend für alle Länder einen Gesamtvertrag zur Abgeltung von Vergütungsansprüchen nach § 52 a Urheberrechtsgesetz für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke bzw. Werkteile im Intranet von Schulen.


Dies ist ein Ergebnis langer Verhandlungen zwischen den Ländern und den Verwertungsgesellschaften. Beide Seiten zeigten sich erfreut über die erzielte Einigung. Die Verwertungsgesellschaften erhalten eine angemessene Vergütung, während die Schulen künftig mit der gebotenen Rechtssicherheit nach den Voraussetzungen des § 52 a Urheberrechtsgesetz kleine Teile eines Werkes oder Werke geringen Umfangs für
einzelne Klassen in ihr Intranet stellen können. Länder und Verwertungsgesellschaften sind sich einig, damit in der Schule ein zeitgemäßes und abwechslungsreiches Angebot in der Medienerziehung zu gewährleisten. „Junge Menschen zu verantwortungsbewussten Mediennutzern zu erziehen, ist eine bedeutende gesellschaftliche Aufgabe“, betonten Staatssekretär Hofmann-Göttig und Ministerialdirektor Erhard übereinstimmend.


§ 52
a Urheberrechtsgesetz hat für den Bildungsbereich eine hohe Bedeutung. Er ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen öffentlichen Zugang
zu urheberrechtlich geschützten Werken oder Werkteilen zum Zwecke des Unterrichts. Der Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien in den Schulen erlangt zunehmend Bedeutung, da der sichere Umgang damit eine wichtige Schlüsselqualifikation
darstellt. Gerade die neuen Medien sind in Verbindung mit offenen Unterrichtsformen prädestiniert für innovative und individuelle Fördermöglichkeiten
von Kindern und Jugendlichen. Der Abschluss des Gesamtvertrages ist somit ein weiterer Meilenstein für das „weltoffene Klassenzimmer“.


Im Herbst 2007 wird eine Erhebung über die tatsächliche Intranetnutzung an den Schulen durchgeführt. Diese Untersuchung wird einerseits repräsentatives Datenmaterial für die Zukunft bereit stellen und andererseits deutlich machen, wie wichtig es ist, den § 52 a Urheberrechtsgesetz, der bis zum 31.12.2008 befristet ist, zu erhalten. Auch das Bundesjustizministerium wird auf diese Daten zurückgreifen, wenn es darum geht, eine Evaluation durchzuführen, um die Entscheidung über den Fortbestand dieser Vorschrift des § 52 a Urheberrechtsgesetz vorzubereiten.

Pressmitteilung Ende

Meine Meinung:
Wenn ich diesen Artikel richtig deute, ist damit eine lang in Lehrerkreisen diskutierte Frage geklärt. Begehe ich ein Vergehen, wenn ich urheberrechtsgeschützte Daten im Intranet einer Schule den Schülern zur Verfügung stelle. Dies kann jetzt wohl mir "NEIN" beantwortet werden.
Damit sind wir einem multimedial gestützen, mit digitalen Angeboten angereicherten Unterricht einen großen Schritt näher gekommen. Die Unsicherheit vieler Lehrer, die gerne Digitale Medien im Unterricht eingesetzt hätten, sich aber von Urheberrechsfragen abstießen ließen, sollte damit abnehmen und diese Lehrer können nun ohne Bedenken, ihre Unterrichtsvorhaben in Angriff nehmen.



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Heute schon gelesen?

Unter http://www.leseverstehen.studienseminar-koblenz.de/ finden Sie eine tolle Seite, die Ihnen Tipps und Tricks beim Lesen näher bringen will. Auf der Seite finden Sie Vorträge und Artikel, die sich mit dem Thema lesen beschäftigen. Auch die besten Lesestrategien für unterschiedliche Texte werden vorgestellt.
Für Ihren Leseunterricht oder auch nur zur Bereicherung Ihres Wissens ist diese Seite bestimmt eine tolle Fundgrube!


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Neuer Service in Blogger


In dem von Google kostenlos zur Verfügung gestellten Blogger gibt es ein neues Features.

Man kann nun seinen Blog mit Umfragen interaktiver gestalten. Dabei können Sie eine Frage und mehrere Antworten eingeben. Auch Mehrfachantworten sind erlaubt.

Ein Beispiel einer Umfrage finden Sie rechts!